Die Landesregierung NRW hat für alle Karnevalssitzungen die 2G Plus Regel vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer an unseren Sitzungen entweder geimpft oder genesen (inkl. entsprechendem Nachweis) sein müssen. Zusätzlich muss ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen, die seit vergangenem Wochenende wieder kostenfrei zur Verfügung stehen. Neben den entsprechenden Nachweisen muss bei
WeiterlesenSchlagwort: Corona
Teilnahme an unseren Sitzungen
Die Teilnahme an unseren Sitzungen unterliegt der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und kann nur gewährt werden, wenn ein Impfnachweis, ein Genesen-Nachweis oder ein entsprechender Test vorliegt.Die Nachweise können elektronisch oder papierhaft erfolgen.Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Std ist sowie ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als
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