Die Teilnahme an unseren Sitzungen unterliegt der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und kann nur gewährt werden, wenn ein Impfnachweis, ein Genesen-Nachweis oder ein entsprechender Test vorliegt.Die Nachweise können elektronisch oder papierhaft erfolgen.Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Std ist sowie ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als
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