Die Landesregierung NRW hat für alle Karnevalssitzungen die 2G Plus Regel vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer an unseren Sitzungen entweder geimpft oder genesen (inkl. entsprechendem Nachweis) sein müssen. Zusätzlich muss ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen, die seit vergangenem Wochenende wieder kostenfrei zur Verfügung stehen.
Neben den entsprechenden Nachweisen muss bei der Kontrolle auch ein Lichtbildausweis gezeigt werden.
Bei Aktualisierungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die eine Teilnahme an unseren Sitzungen betrifft, werden wir auf unseren Seiten entsprechend hinweisen.