Die Teilnahme an unseren Sitzungen unterliegt der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und kann nur gewährt werden, wenn ein Impfnachweis, ein Genesen-Nachweis oder ein entsprechender Test vorliegt.
Die Nachweise können elektronisch oder papierhaft erfolgen.
Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Std ist sowie ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 6 Std ist.
Bitte beachten: Im Anstellbereich zur Kontrolle der 3G-Regel ist das Tragen einer Maske erforderlich.
Bei Aktualisierungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die eine Teilnahme an unseren Sitzungen betrifft, werden wir auf unseren Seiten entsprechend hinweisen.